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Green Claims Directive: Handlungsbedarf für mittelständische Unternehmen

In der heutigen Zeit gewinnen nachhaltige Produkte und umweltfreundliche Praktiken immer mehr an Bedeutung. Doch nicht alles, was als grün beworben wird, ist es auch. Das nennt man Greenwashing – eine Praxis, bei der sich Unternehmen umweltfreundlicher darstellen, als sie tatsächlich sind. Aber wie erkennt man Greenwashing und was wird dagegen unternommen? Hier kommt die Europäische Union (EU) mit der Green Claims Directive (GCD) ins Spiel.

Was ist Greenwashing?

Greenwashing beschreibt die Praxis von Unternehmen, sich durch irreführende Werbung oder ungenaue Informationen als umweltfreundlich auszugeben. Diese Art der Täuschung zeigt sich in verschiedenen Formen und kann sowohl absichtlich als auch aus Unkenntnis geschehen. Ein Befund der EU-Kommission zeigt, dass 53 % der grünen Behauptungen vage, irreführend oder unbegründet sind und 40 % der Behauptungen keine Belege enthalten. Darüber hinaus sind 50 % aller grünen Etiketten nur schwach oder gar nicht verifiziert. 230 Nachhaltigkeitssiegel und 100 grüne Energieetiketten, die es in der EU gibt, haben unterschiedliche Transparenzniveaus. Die Green Claims Directive soll hier für Klarheit und Einheitlichkeit sorgen.

Die Green Claims Directive der EU

Um Greenwashing entgegenzuwirken, plant die EU die Einführung der Green Claims Directive, die voraussichtlich 2025 in Kraft treten wird. Die Richtlinie betrifft alle Unternehmen, die in der EU tätig sind und umweltbezogene Aussagen in ihrer Werbung oder Produktkennzeichnung machen - unabhängig davon, ob es sich um Konzerne oder kleine und mittlere Unternehmen handelt. Die Green Claims Directive soll sicherstellen, dass Unternehmen nur dann umweltbezogene Aussagen machen, wenn diese auch wissenschaftlich belegt und überprüfbar sind. Für Unternehmen bedeutet dies:
1. Dass sie ihre Behauptungen durch Beweise, die mit wissenschaftlich fundierten Methoden gesammelt wurden, untermauern müssen (Substantiierung).
2. Die Verifizierung und Zertifizierung, bei dem Angaben zu nachhaltigkeitsbezogenen Aspekten von einem unabhängigen und akkreditierten Gutachter überprüft werden müssen (Verifizierung und Zertifizierung).
3. Zudem müssen die Angaben klar und transparent formuliert sein (Kommunikation).

Doch was genau sind umweltbezogene Aussagen? Diese sind unter anderem:

„umweltfreundlich“, „umweltschonend“, „biobasiert“, „grün“, „naturfreundlich“, „ökologisch“, „öko“, „umweltgerecht“, „klimafreundlich“, „umweltverträglich“, „CO₂--freundlich“, „CO₂--neutral“, „CO₂-positiv“, „klimaneutral“, „energieeffizient“, „biologisch abbaubar“

Die Hauptziele der Green Claims Directive sind:

• Greenwashing-Prävention durch verbessere Transparenzstandards und Überprüfbarkeit von Umweltaussagen
• Verbraucherschutz und Stärkung des für die nachhaltige Transformation notwendigen Kund:innenvertrauens
• Anreizwirkung für Gewerbebetreibende zum ökologischen Wandel beizutragen
• Faire Wettbewerbsbedingungen durch einheitliche und verbindliche Kriterien schaffen
• Rechtssicherheit für Unternehmen durch einen EU-weit gültigen Rahmen für Umweltaussagen
• Unterstützung beim Etablieren einer kreislauforientierten, grünen EU-Wirtschaft

Strafen bei Missachtung der Richtlinien:

Die Missachtung der Richtlinien kann erhebliche Konsequenzen für Unternehmen haben. Zu den möglichen Straßen gehören:

• Bußgelder: Unternehmen können zu erheblichen Geldstrafen verurteilt werden, die je nach Schwere des Verstoßes variieren.
• Marktverbote: In schwerwiegenden Fällen kann ein Unternehmen daran gehindert werden, bestimmte Produkte auf den Markt zu bringen.
• Reputationsschäden: Öffentlich bekannt gewordene Verstöße führen oft zu einem Vertrauensverlust bei Kund:innen und Investor:innen, was langfristige finanzielle Auswirkungen haben kann.

Was müssen Unternehmen jetzt tun?

Um sich auf die Green Claims Directive vorzubereiten, sollten Unternehmen proaktiv Maßnahmen ergreifen:

1. Daten sammeln und analysieren: Genauigkeit und Transparenz sind entscheidend.
2. Nachhaltigkeitsberichte erstellen: Diese Berichte sollten wissenschaftlich fundiert und von unabhängigen Dritten überprüft werden.
3. Zertifizierungen einholen: Diese dienen als glaubwürdige Nachweise für Nachhaltigkeit.
4. Kommunikation verbessern: Transparenzerklärungen und leicht verständliche Informationen sind der Schlüssel.
5. Training und Schulung: Regelmäßige Schulungen der Mitarbeitenden.
6. Technologie einsetzen: Nutzung von Softwarelösungen.
7. Rechtliche Beratung: Einbeziehung von Expert:innen, um sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden.

Fazit

Das Bewusstsein für Nachhaltigkeit nimmt stetig zu, und mit der Green Claims Directive und weiteren Maßnahmen wird die EU sicherstellen, dass Unternehmen ehrlich und transparent über ihre Umweltfreundlichkeit berichten. Unternehmen, die falsche Green Claims aufstellen, riskieren rechtliche und finanzielle Konsequenzen sowie den Verlust des Vertrauens ihrer Kund:innen und Investor:innen. vecovio unterstützt Unternehmen dabei, diesen Herausforderungen gerecht zu werden und echte Nachhaltigkeitsnachweise zu erbringen.

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