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CSRD und Doppelte Wesentlichkeit — Nachhaltigkeit im Unternehmenskern

In einer Welt, in der Nachhaltigkeit nicht mehr nur ein Trend, sondern eine unternehmerische Notwendigkeit ist, steht die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) der Europäischen Union im Mittelpunkt. Die CSRD verpflichtet viele europäische Unternehmen ab 2024 erstmals zur Berichterstattung und Prüfung standardisierter Nachhaltigkeitsinformationen. Dieses neue Mandat erweitert die bisherigen Anforderungen der Non-Financial Reporting Directive (NFRD) und stellt sicher, dass Umwelt-, Sozial- und Governance-Informationen (ESG) in den Berichterstattungsprozess integriert werden.

Warum die CSRD nicht zu unterschätzen ist

Die Dringlichkeit der Klimakrise erfordert ein Umdenken in der Wirtschaft. Die CSRD ist daher mehr als eine regulatorische Anforderung; sie ist ein Instrument, das Unternehmen dazu anregt, mehr Verantwortung für ihre Auswirkungen auf Gesellschaft und Umwelt zu übernehmen. Investor:innen und Stakeholder fordern heute Transparenz, und eine gut umgesetzte CSR-Richtlinie kann das Vertrauen in die Geschäftspraktiken von Unternehmen stärken.

Die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitspflicht CSRD ist ab 2024-2026 verpflichtend umzusetzen, wenn zwei dieser Kriterien erfüllt sind:

  • Bilanzsumme von mindestens 25 Millionen Euro
  • Nettoumsatzerlöse von mindestens 50 Millionen Euro
  • Mindestens 250 Mitarbeitende

Was ändert sich für die Unternehmen?

Mit der Umsetzung der CSRD werden Unternehmen verpflichtet, detaillierte Informationen über ihre Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft zusammenzustellen. Darüber hinaus müssen Risiken und Chancen für das Geschäftsmodell offengelegt werden. Die neuen Angaben sind künftig Teil des Lageberichts und damit prüfungspflichtig.

Um die Richtlinien der CSRD zu erfüllen, müssen Unternehmen ihre internen Prozesse erheblich anpassen. Dies kann eine Herausforderung darstellen, insbesondere für kleinere Unternehmen, die möglicherweise nicht über die Ressourcen verfügen, umfassende Nachhaltigkeitsdaten zu erheben und zu analysieren.

Was kommt auf die Unternehmen zu?

  • Durchführung der doppelten Wesentlichkeitsanalyse als verpflichtende Grundlage der CSRD
  • Berichterstattung über Nachhaltigkeitsziele und -Fortschritt anhand von >1.350 standardisierten Datenpunkten
  • Offenlegung nichtfinanzieller Kennzahlen gemäß EU-Tax-VO wird verpflichtend
  • Berichterstattung über Nachhaltigkeitsinformationen entlang der gesamten Wertschöpfungskette
  • Zukunftsorientierte Informationen zu kurz-, mittel- & langfristigen Zeithorizonten
  • Standardisierte Berichterstattung, die geprüft und testiert werden muss

Fazit

Die Einführung der CSRD ist ein deutliches Zeichen dafür, dass Nachhaltigkeit in der Unternehmenswelt kein Randthema mehr ist. Es geht darum, langfristiges Denken zu fördern und nachhaltiges Wirtschaften zum Standard zu machen. In diesem Sinne ist die CSRD mehr als nur eine Richtlinie - sie ist ein Schritt hin zu einer transparenteren, verantwortungsvolleren und letztlich nachhaltigeren Wirtschaft.

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